AGB

für den Hotelaufnahmevertrag HOLI-Berlin

1. Geltungsbereich

  • Diese Allge­meinen Geschäfts­bedingungen gelten für Verträge über die miet­weise Über­lassung von Hotel­zimmern zur Be­her­ber­gung sowie alle in diesem Zusammen­hang für den Kunden erbrachten weiteren Leistun­gen und Liefe­rungen des Hotels (Hotel­aufnahme­vertrag). Der Begriff “Hotel­aufnahme­vertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beher­bergungs-, Gast­auf­nahme-, Hotel-, Hotel­zimmer­vertrag.
  • Die Unter- oder Weiter­vermietung der über­lassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Be­her­bergungs­zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Text­form, wobei § 540, Abs. 1, Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Ver­braucher ist.
  • Allge­meine Geschäfts­bedingungen des Kunden finden nur Anwen­dung, wenn dies vorher aus­drück­lich in Text­form verein­bart wurde.

 

2. Vertragsabschluss,-Partner, Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer­buchung in Text­form zu bestätigen.
  • Vertrags­partner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegen­über zusammen mit dem Kunden als Gesamt­schuld­ner für alle Ver­pflich­tungen aus dem Hotel­aufnahme­vertrag, sofern dem Hotel eine ent­sprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grund­sätz­lich in einem Jahr ab dem gesetz­lichen Ver­jährungs­beginn. Schaden­ersatz­ansprüche ver­jähren kenntnis­unabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Ver­letzung des Lebens, des Körpers, der Gesund­heit oder der Frei­heit beruhen. Diese Ansprüche ver­jähren kenntnis­unab­hängig in zehn Jahren. Die Ver­jährungs­ver­kürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vor­setz­lichen oder grob fahr­lässigen Pflicht­ver­letzung des Hotels beruhen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Hotel ist ver­pflich­tet, die vom Kunden ge­buch­ten Zimmer bereit­zu­halten und die ver­ein­barten Leis­tun­gen zu er­bringen.
  • Der Kunde ist ver­pflich­tet, die für die Zimmer­über­lassung und die von ihm in An­spruch ge­nommenen weiteren Leis­tun­gen verein­barten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden ver­an­lasste Leis­tun­gen und Aus­lagen des Hotels an Dritte. Die ver­ein­bar­ten Preise schliessen die jeweilige gesetz­liche Umsatz­steuer ein.
  • Das Hotel kann seine Zu­stimmung zu einer vom Kunden gewünschten nach­träg­lichen Ver­ringe­rung der Anzahl der ge­buch­ten Zimmer, der Leis­tung des Hotels oder der Aufent­halts­dauer des Kunden davon ab­hängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leis­tun­gen des Hotels erhöht.
  • Rech­nungen des Hotels ohne Fällig­keits­datum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die un­ver­züg­liche Zahlung fälliger For­de­rungen jeder­zeit vom Kunden ver­langen. Bei Zahlungs­verzug ist das Hotel berech­tigt, die jeweils gelten­den gesetz­lichen Verzugs­zinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechts­ge­schäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basis­zins­satz zu ver­langen. Dem Hotel bleibt der Nach­weis eines höheren Schadens vor­be­halten.
  • Das Hotel ist be­rechtigt, bei Ver­trags­schluss vom Kunden eine an­ge­messene Voraus­zahlung oder Sicher­heits­leistung in Form einer Kredit­karten­garantie, einer An­zahlung oder Ähnlichem zu ver­langen. Die Höhe der Vor­aus­zahlung und die Zahlungs­termine können im Vertrag in Text­form verein­bart werden. Bei Voraus­zahlun­gen oder Sicher­heits­leistun­gen für Pauschal­reisen bleiben die gesetz­lichen Be­stimmungen unberührt.
  • In begrün­deten Fällen, z.B. Zahlungs­rück­stand des Kunden oder Er­weiterung des Vertrags­umfanges, ist das Hotel be­rech­tigt, auch nach Vertrags­schluss bis zu Beginn des Aufent­haltes eine Voraus­zahlung oder Sicher­heits­leistung im Sinne vor­stehen­der Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag ver­ein­bar­ten Vor­aus­zahlung oder Sicher­heits­leistung bis zur vollen Ver­gütung zu ver­langen.
  • Das Hotel ist ferner be­rechtigt, zu Beginn und während des Aufent­haltes vom Kunden eine an­ge­messene Vor­aus­zahlung oder Sicher­heits­leistung im Sinne vor­stehen­der Nr. 5 für be­stehende und künf­tige Forde­rungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vor­stehen­der Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  • Der Kunde kann nur mit einer un­strei­tigen oder rechts­kräf­tigen For­derung gegen­über einer Forde­rung des Hotels auf­rechnen oder ver­rechnen.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  • Ein Rück­tritt des Kunden von dem mit dem Hotel ge­schlossenen Ver­trag bedarf der Zu­stimmung des Hotels in Text­form. Erfolgt diese nicht, so ist der ver­ein­barte Preis aus dem Ver­trag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde ver­trag­liche Lei­stun­gen nicht in An­spruch nimmt.
  • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kosten­freien Rück­tritt vom Vertrag in Text­form ver­ein­bart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Ver­trag zurück­treten, ohne Zahlungs- oder Schadens­ersatz­an­sprüche des Hotels aus­zu­lösen. Das Rück­tritts­recht er­lischt, wenn er nicht bis zum ver­ein­bar­ten Termin sein Recht zum Rück­tritt gegen­über dem Hotel in Text­form ausübt.
  • Bei vom Kunden nicht in An­spruch ge­nommenen Zimmern hat das Hotel die Ein­nahmen aus ander­weitiger Ver­mietung dieser Zimmer sowie die ein­ge­sparten Auf­wen­dun­gen an­zu­rechnen. Werden die Zimmer nicht ander­weitig ver­mietet, so kann das Hotel die ver­trag­lich ver­ein­barte Ver­gütung ver­langen und den Abzug für ersparte Auf­wen­dun­gen des Hotels pauscha­lieren. Der Kunde ist in diesem Fall ver­pflich­tet, mindes­tens 90 % des vertrag­lich ver­ein­barten Preises für Über­nach­tun­gen mit oder ohne Früh­stück, 70 % für Halb­pension und 60 % für Voll­pensions­arrange­ments zu zahlen. Dem Kunden steht der Nach­weis frei, dass der vor­ge­nannte Anspruch nicht oder nicht in der forderten Höhe ent­standen ist.
  • Dem Hotel steht es frei, die ver­trag­lich ver­ein­barte Ver­gütung zu ver­langen und den Abzug für ersparte Auf­wen­dun­gen zu pauscha­lieren. Der Kunde ist in dem Fall ver­pflichtet, Storno­gebühren in der folgenden Höhe zu zahlen:
    • bis 1 Monat vor dem An­kunfts­tag 40 % vom gesamten Arrange­ment­preis
    • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arange­ment­preis
    • in der letzten Woche vor dem Ankunfts­tag 90 % vom gesamten Arrange­ment­preis

Reist der Kunde vorzeitig ab, wird der volle, für den Aufent­halt verein­barte Preis berechnet. Bei Buchungen zu Messe­zeiten muß die Stor­nie­rung mindes­tens 6 Wochen vor dem Anreise­tag erfolgen. Dem Kunden steht der Nach­weis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der gefor­derten Höhe ent­standen ist.

 

5. Rücktritt des Hotels

  • Sofern vertrag­lich verein­bart wurde, dass der Kunde inner­halb einer be­stimm­ten Frist kosten­frei vom Vertrag zurück­treten kann, ist das Hotel in diesem Zeit­raum seiner­seits berechtigt, vom Vertrag zurück­zu­treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den ver­traglich ge­buchten Zimmern vor­liegen und der Kunde auf Rück­frage des Hotels auf sein Recht zum Rück­tritt nicht ver­zichtet.
  • Wird eine verein­barte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Voraus­zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel eben­falls zum Rück­tritt vom Vertrag be­rech­tigt.
  • Ferner ist das Hotel be­rech­tigt, aus sach­lich gerecht­fertig­tem Grund vom Vertrag außer­ordent­lich zurück­zu­treten, beispiels­weise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu ver­tretende Um­stände die Er­füllung des Ver­trages un­möglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuld­haft unter irre­führen­der oder falscher Angabe vertrags­wesent­licher Tat­sachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufent­haltes gebucht werden;
    • das Hotel be­gründe­ten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan­spruch­nahme der Hotel­leistung den reibungs­losen Geschäfts­betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffent­lich­keit ge­fähr­den kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisations­bereich des Hotels zuzu­rechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufent­haltes gesetzes­widrig ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I, Nr. 2 vorliegt.
  • Bei berechtig­tem Rück­tritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schaden­ersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung,- Übergabe und- Rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereit­stellung be­stimmter Zimmer, soweit dieses nicht aus­drück­lich in Text­form verein­bart wurde.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des ver­ein­barten Anreise­tages zur Ver­fü­gung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereit­stellung.
  • Am verein­barten Abreise­tag sind die Zimmer dem Hotel spätes­tens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel auf­grund der ver­späteten Räumung des Zimmers für dessen vertrags­über­schreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logis­preises (Listen­preises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertrag­liche An­sprüche des Kunden werden hier­durch nicht be­gründet. Ihm steht es frei, nach­zu­weisen, dass dem Hotel kein oder ein wesent­lich niedri­gerer Anspruch auf Nutzungs­entgelt ent­standen ist.

 

7. Haftung des Hotels

  • Das Hotel haftet für seine Ver­pflich­tungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schaden­ersatz sind aus­ge­schlossen. Hier­von aus­ge­nommen sind Schäden aus der Ver­letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, wenn das Hotel die Pflicht­ver­letzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vor­sätz­lichen oder fahr­lässigen Ver­letzung von vertrags­typischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht­ver­letzung des Hotels steht die eines gesetz­lichen Ver­treters oder Er­füllungs­ge­hilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leis­tungen des Hotels auf­treten, wird das Hotel bei Kennt­nis oder auf un­ver­züg­liche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist ver­pflich­tet, das ihm Zumut­bare bei­zu­tragen, um die Störung zu be­heben und einen mög­lichen Schaden gering zu halten.
  • Für ein­ge­brachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetz­lichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung be­schränkt auf das Hundert­fache des Zimmer­preises, jedoch höch­stens € 3.500,00 und ab­wei­chend für Geld, Wert­papiere und Kost­bar­keiten höch­stens bis zu € 800,00. Geld, Wert­papiere und Kost­bar­keiten können bis zu einem Höchst­wert von € 1.000,00 im Hotel- oder Zimmer­safe auf­be­wahrt werden.
  • Soweit dem Kunden ein Stell­platz in der Hotel­garage oder auf einem Hotel­park­platz, auch gegen Entgelt, zur Ver­fügung ge­stellt wird, kommt da­durch kein Ver­wahrungs­vertrag zustande. Bei Abhanden­kommen oder Be­schädi­gung auf dem Hotel­grund­stück ab­ge­stell­ter oder rangier­ter Kraft­fahr­zeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vor­satz oder grober Fahr­lässig­keit. Für den Aus­schluss der Schaden­ersatz­an­sprüche des Kunden gilt die Rege­lung der vor­stehen­den Nummer 1, Sätze 2 bis 4 ent­sprechend.
  • Weck­auf­träge werden vom Hotel mit größter Sorg­falt aus­ge­führt. Nach­rich­ten, Post und Waren­sen­dun­gen für die Gäste werden mit Sorg­falt be­handelt. Das Hotel über­nimmt die Zu­stellung, Auf­be­wahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nach­sen­dung der­selben. Für den Ausschluss von Schaden­ersatz­an­sprüchen des Kunden gilt die Regelung der vor­stehen­den Nummer 1, Sätze 2 bis 4 ent­sprechend.

 

8. HotSpot

Das Hotel stellt den Kunden HotSpot zur Verfügung. Hierfür gelten gesonderte AGBs.
Anbei ein wesentlicher Auszug:
Eine missbräuchliche Nutzung des HotSpot ist untersagt, insbesondere
a) die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
b) die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken
c) der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze
d) der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming)
e) Einrichtungen zu nutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des HotSpot-Server, des HotSpot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können.

Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Betreiber auf Schadenersatz.

 

9.Datenschutz

Das Hostel & Hotel “HOLI” über­wacht seine Flure und Eingangs­be­reiche teil­weise mit Video­kameras und speichert einzel­fall­bezogen die Auf­nahmen, soweit und solange dies im Einzel­fall zur Sicher­heit seiner Gäste und Auf­klärung von Straf­taten er­forder­lich ist. Der Umstand der Beob­achtung und die ver­ant­wort­liche Stelle werden durch Hin­weis­schilder erkenn­bar gemacht. Die ein­schlä­gigen Be­stimmungen des Bundes­daten­schutz­gesetzes werden ein­ge­halten.

 

10. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Er­gän­zun­gen des Ver­trages, der Antrags­annahme oder dieser Allge­meinen Geschäfts­be­dingung sollen in Text­form er­folgen. Ein­seitige Ände­run­gen oder Er­gänzun­gen durch den Kunden sind un­wirk­sam.
  • Erfüllungs- und Zahlungs­ort ist der Standort des Hotels.
  • aus­schließ­licher Gericht­stand -auch für Scheck- und Wechsel­streitig­keiten- ist im kauf­männischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertrags­partner die Vor­aus­setzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allge­meinen Gerichs­stand im Inland hat, gilt als Gerichts­stand der Standort des Hotels.
  • Es gilt deutsches Recht. Die An­wen­dung des UN-Kauf­rechts und des Kollisions­rechts ist aus­ge­schlossen.
  • Sofern ein­zelne Be­stimmungen dieser Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen unwirk­sam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam­keit der übrigen Be­stimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetz­lichen Vor­schrif­ten.

Stand: 12/2011

 

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Wönnichstraße 69-71
10317 Berlin

Tel.: 030 – 51 06 266 – 0
Fax: 030 – 51 06 266 – 29
E-Mail: info@holi-berlin.de
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